AGB


Allgemeines:
Unsere AGB´s sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit der Kaltenegger Bau GmbH (weiters AN genannt), und schließen somit allfällige AGB´s des Auftraggebers (weiters AG genannt) aus. Sämtliche Arbeiten werden gemäß Ö-Norm B2210 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen sowie B2253 „Mechanisches Bearbeiten von Beton und Mauerwerk – Bohr-, Schneide-, Fräs- und Schleifarbeiten“ ausgeführt. Diese Normen, inkl. aller darin angeführten Normen, sind auch Vertragsbestandteil. Alle angeführten Preise verstehen sich zzgl. 20% MWSt. und gelten ausschließlich für den Einschichtbetrieb.
Angebot:
Alle Angebote sind für den AG und den AN unverbindlich. Änderungen des Angebotes bedürfen der Schriftform.
Abrechnung:
Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gemäß Lieferscheine und laut am Angebot vermerkte Zahlungsbedingungen (sind keine Zahlungsbedingungen angeführt, gelten 8 Tage Netto ohne Abzug als vereinbart). Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen p.a. als vereinbart.
Gewährleistung:
Sofern im Zuge des Vertragsabschlusses nicht eine schriftliche Endabnahme vereinbart wurde, gelten sämtliche Arbeiten mit dem Unterfertigen des Lieferscheins als mängelfrei abgenommen. Alle Ansprüche gegenüber dem AN sind mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt. In keinem Fall besteht das Recht des AG, das Entgelt (oder Teile davon) einzubehalten. Bei einer Arbeitskräfteüberlassung (gilt auch für Arbeiter mit Maschine) die auf Anweisung des AG arbeiten, gehen Schäden ausnahmslos zu Lasten des AG.
Bonitätsprüfung:
Der AN behält sich das Recht vor, im Falle mangelnder Bonität des AG vom Vertrag zurückzutreten. Seitens des AN werden hierfür keine Mehrkosten oder Ausfallshaftungen übernommen.
Anfahrten / Transporte:
Anfahrten und Maschinentransporte werden dem AG nach tatsächlichem Ausmaß in Rechnung gestellt.
Rechnungslegung:
Mehrkosten auf Grund von mehrmaligem Ausstellen der Rechnungen (Änderungen der Anschrift o.ä.) werden mit einem Pauschalbetrag von 35,0€ zzgl. MWSt. je Fakturierung in Rechnung gestellt. Angebotsanschrift = Rechnungsanschrift. Eventuelle Änderungen hat der AG vor Rechnungslegung bekannt zu geben.
Auftragsannahme:
Mit Bestellung einer Leistung (Miete, Arbeitsdurchführung, o.ä.) gilt das Angebot als vollinhaltlich akzeptiert (konkludente Handlung). Die angebotenen Gerätschaften/Leistungen werden seitens des AN erst bei Auftragsklarheit (Vorlage unterfertigtes Auftragsschreiben) und Prüfung der Bonität (siehe o.a. Punkt) disponiert. Die Disposition unterliegt der Reihenfolge der zeitlichen Eingänge der Aufträge.
Gerätereinigung:
Grobreinigungen werden auf der Baustelle durchgeführt und dem AG der Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
Bewilligungen / Freigaben:
Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des AG, dass bei Durchführung der Arbeiten durch den AN alle notwendigen Bewilligungen und statischen Freigaben eingeholt sind. Es besteht hier keine Holschuld des AN. Des Weiteren ist es Sache des AG dafür zu Sorgen, dass im Arbeitsbereich keine Einbauten vorhanden sind.
Vermessungsarbeiten:
Das Einmessen und Anzeichnen der Bohrpositionen und der Sägeschnitte erfolgt durch den AG. Sämtliche Schäden aus diesem Titel gehen zu Lasten des AG.
Folgende Leistungen werden dem AN kostenlos durch den AG beigestellt:
x) Strom 230V / 400V 16A beim Bohren, 400V CEE / 32A beim Sägen, jeweils 3 Phasen, Nullleiter und Erde
x) Druckwasser
x) Max. Entferung vcn Strom und Wasser – 40m
x) Gerüstung – Bei Arbeitshöhen über 2,0m ist ein, für die Arbeiten geeignetes und den arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechendes Gerüst beizustellen
x) Ausbau, Abtransport und Entsorgen der gebohrten / gesägten Betonteile und des Spülwassers
x) kostenlose Parkmöglichkeit im Nahbereich der Baustelle
Regiearbeiten:
Nicht durch den AN verursachte Warte- und Stehzeiten , sowie allfällige Zusatzarbeiten werden in Regie abgerechnet.
Baustellenreinigung:
Das Reinigen des Baustellenbereiches erfolgt durch den AG, bzw. wird bei Durchführung durch den AN in Regie abgerechnet.
Absaugen Spülwasser und Abdeckarbeiten:
Das Absaugen des Spülwassers bzw. das Schützen von Bauteilen etc. wird in Regie ausgeführt. Wenn für diese Arbeiten eine gesonderte Arbeitskraft benötigt wird, wird diese zur Gänze in Regie in Rechnung gestellt. Unabhängig davon übernimmt der AN keine Haftung für Wasserschäden bzw. Verschmutzungen.
Schäden am Werkzeug:
Sollte am Werkzeug oder an Geräte (auch Verschleißmaterial) des AN Schäden durch Fremdmaterial im Bohr- bzw. Schneidegut entstehen, so werden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt.
Flächenermittlung Schneidearbeiten:
lfm Schnitt (maximale Länge) x (Durchschnittliche) Schnittstärke
Geräte ansetzen:
Bei Bohr- und Schneidearbeiten werden die jeweiligen Gerätschaften am Bauteil angedübelt. Sollte ein Andübeln nicht möglich sein (z.B. wegen schlechtem Mauerwerk, etc.) wird der Mehraufwand aus diesem Titel in Regie verrechnet.